Einzelfirma gründen in der Schweiz: Schritt für Schritt zur eigenen Firma
Eine Einzelfirma gründest du in der Schweiz nicht mit einer Urkunde, sondern mit deiner Arbeit: Sobald du auf eigene Rechnung tätig bist und Rechnungen stellst, existiert deine Einzelfirma faktisch. Kein Mindestkapital, kein Notar, kein Gründungsformular — der formelle Teil folgt der Tätigkeit, nicht umgekehrt.
Das macht die Einzelfirma zur beliebtesten Rechtsform für den Start in die Selbständigkeit. Trotzdem gibt es eine sinnvolle Reihenfolge von Schritten — AHV, Handelsregister, UID, Versicherungen, Buchhaltung — und ein paar Schwellenwerte, die du kennen solltest. Genau die gehen wir hier durch.
Was eine Einzelfirma ist — in 60 Sekunden
Die Einzelfirma (auch Einzelunternehmen) ist die einfachste Schweizer Rechtsform: Du und deine Firma seid rechtlich dieselbe Person. Das hat drei direkte Konsequenzen:
- Kein Kapital nötig: Es gibt kein Mindestkapital wie bei der GmbH.
- Volle Haftung: Du haftest mit deinem gesamten Privatvermögen für Geschäftsschulden.
- Einfache Steuern: Der Geschäftsgewinn ist dein privates Einkommen — es gibt keine separate Firmensteuer.
Der Firmenname muss deinen Familiennamen enthalten («Muster Grafikdesign» geht, «Pixelstudio GmbH» offensichtlich nicht). Zusätze wie Tätigkeit oder Fantasieelemente sind erlaubt.
Ob die Einzelfirma für dich die richtige Wahl ist oder eine GmbH besser passt, klärt der Vergleich GmbH oder Einzelfirma — für die grosse Mehrheit der Solo-Selbständigen ist die Einzelfirma der richtige Start.
Voraussetzungen: Wer darf gründen?
Die Hürden sind tief:
- Handlungsfähigkeit: Du musst volljährig und urteilsfähig sein.
- Schweizer Staatsangehörigkeit oder passende Bewilligung: EU/EFTA-Staatsangehörige können sich mit Aufenthaltsbewilligung selbständig machen; für Personen aus Drittstaaten gelten strengere Regeln — kläre deinen Fall bei der kantonalen Migrationsbehörde.
- Bewilligungspflichtige Berufe beachten: Einige Tätigkeiten (etwa im Gesundheitswesen, Treuhand, Gastronomie) brauchen kantonale Bewilligungen — unabhängig von der Rechtsform.
Und die wichtigste inhaltliche Voraussetzung: eine Tätigkeit, die als selbständig anerkannt wird. Dazu gleich mehr — denn das ist der Schritt, an dem es tatsächlich um etwas geht.
Schritt 1: Arbeiten und erste Rechnungen stellen
Es klingt kontraintuitiv, ist aber die Schweizer Realität: Der erste Schritt ist nicht eine Anmeldung, sondern deine erste Rechnung. Die Ausgleichskasse anerkennt deine Selbständigkeit nämlich erst, wenn du sie belegen kannst — mit Rechnungen, Offerten oder Verträgen.
Also: Auftrag annehmen, Arbeit leisten, Rechnung stellen. Wie eine korrekte Rechnung aussieht, zeigt der Guide Rechnung schreiben in der Schweiz — inklusive Muster in der Rechnungsvorlage Schweiz. Solange deine Anerkennung noch aussteht, darfst du trotzdem fakturieren; die Anmeldung wirkt rückwirkend auf den Beginn der Tätigkeit.
Schritt 2: AHV-Anerkennung als selbständig erwerbend
Der zentrale formelle Schritt: die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse (SVA) deines Wohn- oder Geschäftssitzkantons. Sie prüft, ob du wirklich selbständig bist. Die Kriterien:
- du arbeitest auf eigene Rechnung und eigenes Risiko
- du bist unabhängig von Weisungen eines Arbeitgebers
- du trittst gegen aussen unter eigenem Namen auf
- idealerweise hast du mehrere Auftraggeber — nur ein einziger Kunde riecht nach Scheinselbständigkeit
Zur Anmeldung reichst du typischerweise ein: gestellte Rechnungen, Offerten, Verträge, allenfalls Belege für Investitionen oder Werbung. Danach heisst es etwas Geduld haben — die Prüfung dauert erfahrungsgemäss einige Wochen. Den ganzen Ablauf im Detail beschreibt der Guide AHV-Anmeldung für Selbständige.
Nach der Anerkennung zahlst du AHV/IV/EO-Beiträge auf deinem Geschäftsgewinn. Für 2026 gilt: 10 % ab rund CHF 60'500 Jahreseinkommen, darunter ein gestaffelt tieferer Satz, mindestens aber CHF 530 pro Jahr. Was das für dein Einkommen konkret heisst, rechnet dir der AHV-Beitragsrechner aus.
Schritt 3: Handelsregister — Pflicht ab CHF 100'000
Der Handelsregister-Eintrag ist für Einzelfirmen ab CHF 100'000 Jahresumsatz Pflicht. Darunter ist er freiwillig — und trotzdem manchmal sinnvoll:
Für den freiwilligen Eintrag spricht:
- mehr Glaubwürdigkeit bei Geschäftskunden, Banken, Lieferanten
- dein Firmenname ist am Sitzort geschützt
- manche Ausschreibungen und Plattformen verlangen den Eintrag
Dagegen spricht:
- Kosten (je nach Kanton grob CHF 120 bis 200 für den Eintrag)
- deine Firma wird öffentlich einsehbar, inklusive Betreibungsauskünfte durch Dritte
Der Eintrag läuft über das Handelsregisteramt deines Kantons, online geht es über EasyGov. Faustregel: Unter der Schwelle kannst du den Eintrag aufschieben, bis es einen konkreten Grund gibt — vergiss ihn dann aber nicht, wenn dein Umsatz Richtung CHF 100'000 wächst.
Schritt 4: UID-Nummer — kommt automatisch
Die UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer, Format CHE-XXX.XXX.XXX) ist die eindeutige Kennung deiner Firma. Gute Nachricht: Du musst nichts tun. Die UID wird dir automatisch zugeteilt, sobald du dich registrierst — beim Handelsregister, bei der MWST oder bei der Ausgleichskasse als selbständig erwerbend.
Du brauchst sie später immer wieder: auf Rechnungen (mit MWST-Zusatz, falls MWST-pflichtig), im Kontakt mit Behörden, bei manchen Geschäftskunden. Alles Weitere — Format, Suche im UID-Register, Unterschied zur MWST-Nummer — erklärt der Guide UID-Nummer Schweiz.
Schritt 5: MWST-Pflicht prüfen
Die Mehrwertsteuer wird ab CHF 100'000 Jahresumsatz Pflicht. Darunter bist du befreit, kannst dich aber freiwillig unterstellen (interessant, wenn du hohe Vorsteuern hast oder fast nur Geschäftskunden bedienst).
Die Sätze 2026: 8.1 % Normalsatz, 2.6 % reduziert, 3.8 % Beherbergung. Wichtig für die Planung: Beobachte deinen Umsatz laufend — wer die Schwelle überschreitet, muss sich anmelden, und rückwirkende Aufrechnungen sind unangenehm. Die Grundlagen samt Abrechnungsmethoden findest du im Guide MWST für Selbständige.
Schritt 6: Versicherungen — was Pflicht ist und was klug
Als selbständige Person fällst du aus vielen automatischen Absicherungen der Anstellung heraus. Die Übersicht:
| Versicherung | Status für Selbständige |
|---|---|
| AHV/IV/EO | Pflicht (über die Ausgleichskasse) |
| Berufliche Vorsorge (Pensionskasse) | Freiwillig — Alternative: Säule 3a |
| Unfallversicherung | Nicht automatisch — über Krankenkasse einschliessen oder separat versichern |
| Krankentaggeld | Freiwillig, aber für viele existenziell: Wer zahlt bei längerer Krankheit? |
| Berufshaftpflicht | Freiwillig, je nach Branche dringend (Beratung, IT, Handwerk) |
Die zwei häufigsten Lücken: Erwerbsausfall bei Krankheit und Vorsorge. Beides regelt niemand für dich. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von Reserven, Familie und Branche ab — einen Überblick gibt der Guide zu den Sozialversicherungen für Selbständige.
Schritt 7: Buchhaltung aufsetzen
Bis CHF 500'000 Jahresumsatz reicht für Einzelfirmen eine vereinfachte Buchhaltung: Einnahmen, Ausgaben, Vermögenslage — sauber und mit Belegen. Das ist die berühmte Milchbüechli-Rechnung. Konkret heisst das ab Tag 1:
- Geschäftskonto eröffnen (separates Privatkonto reicht) — Vermischung mit privaten Zahlungen ist die häufigste Ursache für Chaos
- Belege sammeln, konsequent und digital
- Rechnungen nummerieren und ablegen, Zahlungseingänge verfolgen
- Rückstellungen bilden: AHV und Steuern kommen mit Verzögerung — wer nichts zur Seite legt, erschrickt im zweiten Jahr
Wie du das schlank einrichtest, zeigt der Guide Buchhaltung starten; passende Tools findest du im Software-Vergleich.
Der Firmenname: Regeln und Spielraum
Bei der Einzelfirma ist der Name halb Formsache, halb Marketing. Die Regeln:
- Dein Familienname muss enthalten sein — «Muster Grafikdesign» oder «Webatelier Muster» funktionieren, ein reiner Fantasiename nicht.
- Zusätze sind erlaubt: Tätigkeitsbezeichnungen, Fantasieelemente, Vornamen — solange nichts täuscht (kein «GmbH», keine erfundene Grösse wie «Group»).
- Geschützt ist der Name erst mit dem Handelsregister-Eintrag, und auch dann nur am Sitzort. Wer eine unverwechselbare Marke aufbauen will, denkt zusätzlich über Markenschutz nach.
Praktisch bewährt: kurz im Handelsregister (zefix.ch) und bei den Domains prüfen, ob dein Wunschname frei ist — bevor Visitenkarten und Website entstehen. Und im Alltag darfst du problemlos mit einem Auftrittsnamen arbeiten («Webatelier»), solange auf Rechnungen und offiziellen Dokumenten dein korrekter Firmenname steht.
Was kostet die Gründung? Ein Rechenbeispiel
Die Gründung selbst ist fast gratis — die laufenden Pflichten sind der echte Budgetposten. Beispiel: Webdesignerin, erstes Jahr, Gewinn CHF 70'000:
| Position | Betrag (gerundet) |
|---|---|
| Anmeldung Ausgleichskasse | CHF 0 |
| Handelsregister (freiwillig) | CHF 120–200, einmalig |
| AHV/IV/EO (rund 10 % vom Gewinn) | ca. CHF 7'000 pro Jahr |
| Steuerrückstellung (je nach Kanton/Gemeinde) | oft CHF 8'000–12'000 |
| Krankentaggeld + Haftpflicht (je nach Branche) | einige hundert bis wenige tausend CHF |
Die Kernaussage: Nicht die Gründung kostet, sondern das Selbständigsein. Plane von der ersten Rechnung an rund 25–35 % deines Gewinns für Sozialversicherungen und Steuern ein. Der Steuerrückstellungs-Rechner hilft dir bei deiner Zahl, und der Stundensatz-Rechner stellt sicher, dass dein Preis diese Kosten überhaupt trägt.
Die ersten 90 Tage: ein realistischer Fahrplan
Wochen 1–2: Loslegen. Erste Aufträge annehmen, Rechnungsvorlage oder Tool einrichten, Geschäftskonto eröffnen, Belegablage starten.
Wochen 3–6: Formalisieren. Anmeldung bei der Ausgleichskasse einreichen (mit Rechnungen als Nachweis), Versicherungssituation klären (Unfall, Krankentaggeld, Haftpflicht), Säule-3a-Frage anschauen.
Wochen 7–12: Stabilisieren. Anerkennung abwarten und nachreichen, was die Kasse verlangt. Erste Monatsroutine für die Buchhaltung etablieren (fixer Termin pro Monat reicht). Rückstellungskonto einrichten und ab jedem Zahlungseingang befüllen. Falls absehbar über CHF 100'000: Handelsregister und MWST-Anmeldung aufgleisen.
Danach ist der administrative Teil der Gründung durch — und die eigentliche Arbeit, Kundschaft und Aufträge, hat wieder Platz.
Typische Fehler beim Gründen
- Auf die Anerkennung warten, statt zu arbeiten: Die Ausgleichskasse will Belege deiner Tätigkeit sehen — ohne Rechnungen keine Anerkennung.
- Nur einen Auftraggeber haben: Risiko der Scheinselbständigkeit. Baue früh eine zweite und dritte Kundenbeziehung auf.
- Keine Rückstellungen: AHV-Beiträge und Steuern kommen mit Monaten Verzögerung — das erste Jahr fühlt sich reicher an, als es ist.
- Privat und geschäftlich vermischen: Ein Konto, ein Karten-Chaos, keine Trennung — die Buchhaltung wird zur Detektivarbeit.
- Versicherungslücken ignorieren: Vor allem Erwerbsausfall bei Krankheit trifft Selbständige hart.
- Handelsregister und MWST verschlafen: Ab CHF 100'000 Umsatz sind beide Pflicht — die Schwelle im Blick behalten.
Kurz gesagt
Eine Einzelfirma gründen heisst in der Schweiz: arbeiten, Rechnungen stellen, bei der Ausgleichskasse anerkennen lassen — und die Schwellen kennen (CHF 100'000 für Handelsregister und MWST, CHF 500'000 für die doppelte Buchhaltung). Die Gründung kostet fast nichts; deine Sorgfalt gehört den laufenden Themen Versicherungen, Rückstellungen und einer sauberen Buchhaltung von Tag 1.
Für den chronologischen Ablauf von der Idee bis zur ersten Rechnung gibt es die Checkliste Selbständig machen — und alle Guides zum Start findest du in der Themenübersicht Selbständig werden.
Häufige Fragen
Was brauche ich, um eine Einzelfirma zu gründen?+
Im Kern nur eine selbständige Tätigkeit: Du arbeitest auf eigene Rechnung und stellst Rechnungen. Formell folgt die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse, die deine Selbständigkeit anerkennt. Ein Startkapital oder eine Gründungsurkunde braucht es nicht.
Was kostet es, eine Einzelfirma zu gründen?+
Sehr wenig. Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse ist kostenlos, der freiwillige Handelsregister-Eintrag kostet je nach Kanton grob CHF 120 bis 200. Die echten Kosten der Selbständigkeit sind laufend: Sozialversicherungen, Vorsorge und Steuern.
Muss ich meine Einzelfirma im Handelsregister eintragen?+
Pflicht wird der Eintrag ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Darunter ist er freiwillig — er kann sich trotzdem lohnen, etwa für die Glaubwürdigkeit gegenüber Geschäftskunden oder um den Firmennamen zu schützen.
Wie lange dauert die Gründung einer Einzelfirma?+
Arbeiten und Rechnungen stellen kannst du sofort. Die Anerkennung der Selbständigkeit durch die Ausgleichskasse dauert erfahrungsgemäss einige Wochen, weil sie deine Unterlagen (Rechnungen, Offerten, Verträge) prüft.
Bekomme ich als Einzelfirma automatisch eine UID-Nummer?+
Ja. Die UID im Format CHE-XXX.XXX.XXX wird dir automatisch zugeteilt, sobald du dich im Handelsregister, bei der MWST oder als selbständig erwerbend bei der AHV registrierst. Du musst sie nicht separat beantragen.
Kann ich neben meiner Anstellung eine Einzelfirma gründen?+
Ja, das ist sogar der häufigste Weg. Du meldest die selbständige Tätigkeit als Nebenerwerb bei der Ausgleichskasse an und bleibst gleichzeitig angestellt. Beide Einkommen werden separat abgerechnet.
Quellen
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