Stand: August 2026

Rückstellungen für Steuern und AHV: die Formel für ruhige Nächte

Es ist der häufigste Finanzschock der Selbständigkeit: Das erste gute Jahr ist vorbei, das Konto ist voll – und dann kommen im Frühling drei Rechnungen fast gleichzeitig: Kantons- und Bundessteuer, AHV-Beitrag, allenfalls eine MWST-Nachzahlung. Wer keine Rückstellungen gebildet hat, zahlt Verzugszins und gerät in einen Kreislauf, der vermeidbar gewesen wäre.

Warum dein Kontostand lügt

Als Selbständige/r bekommst du kein vor Steuern berechnetes Salär. Dein Konto zeigt Brutto, dein Leben kostet Netto. Die Differenz gehört nicht dir – sie gehört dem Fiskus, der Ausgleichskasse und der MWST:

PostenGrössenordnungFälligkeit
Einkommens- und Vermögenssteuer (Bund/Kanton/Gemeinde)10–25 % des Gewinnsje nach Kanton ab März des Folgejahres
AHV/IV/EO + Verwaltungskostenrund 10 % des Gewinnsrückwirkend, oft 10–14 Monate später
MWST (falls pflichtig)8.1 % des Umsatzes bzw. Saldosteuersatzquartalsweise oder halbjährlich

Die Grundlagen der einzelnen Posten erklärt der Guide zu Steuern für Selbständige – hier geht es um die praktische Rückstellung.

Die Faustformel

Für die meisten Solo-Selbständigen funktioniert diese Rechnung:

  1. Vom Umsatz zuerst die MWST trennen (falls pflichtig): Bei der Saldosteuersatz-Methode gehört der Steueranteil direkt beiseite – wie das funktioniert, zeigt der Guide zum Saldosteuersatz.
  2. Vom Gewinn rund 30 % für Steuern und AHV zusammen auf ein separates Konto.
  3. Zusätzlich 2–3 Monatsfixkosten als Notfallpuffer aufbauen – getrennt von den Steuerreserven.

Konkret: Bei CHF 80 000 Gewinn sind das CHF 24 000 Rückstellung, also rund CHF 2 000 pro Monat. Klingt nach viel – ist aber genau der Betrag, den du sonst im Jahr danach als Nachzahlung leisten dürftest, nur eben mit Zins und Stress.

Die Kontenstruktur, die funktioniert

Drei Konten reichen:

  • Geschäftskonto: aller Zahlungsverkehr
  • Rückstellungskonto: das Sparvehikel für die 30 % – ohne Karte, ohne App-Verführung
  • Privatkonto: dein Leben

Die Überweisung passiert als Prozent-Dauerauftrag oder fester Betrag – Hauptsache automatisch. Wer jedes Mal von Hand überweisen muss, überspringt spätestens im dritten Monat die Einzahlung.

Wie die Entnahmen ins Privatkonto sauber gebucht werden, damit Rückstellungen und Lebenshaltung auseinandergehalten werden, zeigt der Guide zu Privatentnahmen.

Die Kantonsfrage: 20 oder 35 %?

Die Steuerbelastung hängt von Kanton, Gemeinde, Zivilstand und Progression ab:

  • Zügige Kantone (Zug, Schwyz, Nidwalden): bei mittleren Einkommen oft unter 20 %
  • Teure Kantone (Genf, Basel-Stadt, Waadt): bei mittleren Einkommen eher 25–30 %
  • Hohe Gewinne: Die Progression drückt den Satz nach oben – bei CHF 150 000 Gewinn sind 35 % auch in Mittelkantonen realistisch

Der Fehler liegt meist nicht bei den Prozenten, sondern beim Vergessen der AHV: Sie ist linear und fällt relativ stärker ins Gewicht, je tiefer der Gewinn ist. Die Details zur Beitragsberechnung erklärt der Guide zur AHV-Anmeldung.

Der Jahresrhythmus

Rückstellungen funktionieren am besten als Ritual:

ZeitpunktAufgabe
LaufendMWST-Anteil und 30 % der Zahlungseingänge aufs Rückstellungskonto
QuartalsendeKontrolle: Stimmt der kumulierte Stand mit dem Jahresgewinn-Ziel?
Januar/FebruarSteuererklärung vorbereiten – so geht’s
Nach der VeranlagungDifferenz zwischen Rückstellung und Rechnungen ausgleichen, Prozentsatz neu kalibrieren

Was andere dazu rechnen

Die Perspektive auf Rückstellungen ist je nach Rolle eine andere – diese Guides aus dem Netzwerk ordnen das Thema ein:

  • Der ausführliche Ratgeber zu Rückstellungen für Steuern und AHV auf gründer-schweiz.ch rechnet die Faustformeln für verschiedene Gewinnszenarien durch.
  • Wie die MWST-Abrechnung mit den Formularen der ESTV zusammenspielt, zeigt der Guide zu MWST-Formularen.
  • Was Rechnungen ohne MWST-Befreiung mit der Kleinunternehmerregelung zu tun haben – und wann freiwillige Versteuerung die Rückstellungslogik ändert – erklärt rechnungslösungen.ch im Ratgeber zur Rechnung ohne MWST.
  • Und wie Payment-Fristen und Skonto die Liquidität entlasten, damit die Rückstellungen unangetastet bleiben, zeigt gratisrechnung.ch zum Skonto anbieten.

Fazit

Rückstellungen sind die Differenz zwischen «das Geschäft läuft» und «das Geschäft trägt». 30 % vom Gewinn auf ein langweiliges Konto, plus Puffer, plus Automatik – mehr braucht es für ein ruhiges Steuerjahr nicht.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent sollte ich für Steuern zurücklegen?

Als grobe Faustregel 20–35 % des Gewinns für Einkommenssteuer und AHV zusammen. In günstigen Kantonen und bei mittleren Einkommen reichen oft 20 %, in teuren Kantonen oder bei hohen Gewinnen sind 35 % realistisch. Die interaktiven Rechner auf dieser Seite liefern die konkretere Zahl.

Wann kommt die AHV-Rechnung?

Die Ausgleichskasse stellt die Beiträge nach der Steuererklärung in Rechnung – typischerweise 10 bis 14 Monate nach Jahresende. Sie bemisst sich am steuerlich festgelegten selbständigen Einkommen.

Ist die MWST Teil der Rückstellung?

Falls du mwst-pflichtig bist: ja, aber getrennt betrachten. Die eingenommene MWST gehört nie dir – sie sollte bis zur Abgabe auf einem eigenen Verrechnungskonto liegen. Die Faustregel 30 % bezieht sich auf den Gewinn ohne MWST-Anteil.

Auf welches Konto lege ich die Rückstellungen?

Auf ein langweiliges Sparkonto ohne Karte und ohne App-Verführung, idealerweise bei einer anderen Bank als dem Zahlungsverkehrskonto. Rückstellungen, die sofort verfügbar sind, werden erfahrungsgemäss ausgegeben.

Was passiert, wenn ich keine Rückstellungen bilde?

Dann kommen Steuerrechnung, AHV-Rechnung und allfällige MWST-Nachzahlung gleichzeitig – oft in den Monaten, in denen das Geschäft gerade schwächelt. Verzugszinsen (5 %) und Schätzungen machen die Nachzahlung zusätzlich teurer.

Quellen

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