Stand: August 2026

Privatentnahmen einfach erklärt: Geld sauber aus der Einzelfirma entnehmen

Als Angestellte/r bekommst du am Ende des Monats einen Lohn. Als Selbständige/r musst du ihn dir selbst überweisen – und genau dabei passieren die klassischen Anfängerfehler: privat über die Firmenkarte bezahlen, wahllos Geld abheben, am Jahresende einen Kontosalat, den weder du noch dein Treuhänder entwirren kann. Dieser Guide zeigt, wie Privatentnahmen sauber funktionieren.

Was eine Privatentnahme buchhalterisch ist

In der Einzelfirma ist dein Geschäftskonto rechtlich dein eigenes Konto – niemand verbietet dir, Geld abzuheben. Buchhalterisch ist die Entnahme aber eine eigene Kategorie:

VorgangBuchungWirkung
Geld ans PrivatkontoPrivat / BankGeschäftskapital sinkt
Private Ausgabe über FirmenkartePrivat / BankGeschäftskapital sinkt
Einlage (Startkapital, spätere Zuschüsse)Bank / PrivatGeschäftskapital steigt
Geschäftliche Ausgabe (Software, Fahrt)Aufwand / BankGewinn sinkt

Der entscheidende Punkt: Entnahmen sind kein Aufwand. Wer private Ausgaben als Geschäftskosten verbucht, verrechnet den Gewinn – und riskiert bei der Steuerprüfung Nachzahlungen, Zinsen und böse Fragen. Wie legitime Geschäftsausgaben aussehen, zeigt der Guide zu Geschäftsausgaben und Abzügen.

Drei Konten, ein System

Für ein sauberes Privat-Konto reichen drei Konten:

  1. Geschäftskonto: alle geschäftlichen Bewegungen, nichts anderes
  2. Privatkonto: dein Leben
  3. Privat-Verrechnungskonto in der Buchhaltung (Konto 3000 in gängigen Schweizer Kontenplänen): die virtuelle Brücke

Jede Bewegung zwischen den ersten beiden Konten wird ins Verrechnungskonto gebucht. Am Jahresende zeigt der Saldo, wie viel du netto entnommen (oder eingelegt) hast – eine Zahl, die auch in der Vermögensaufstellung deiner Steuererklärung landet.

Dauerauftrag statt Disziplin: Ein fixer Betrag pro Monat (z. B. CHF 3 500) ans Privatkonto ist die robusteste Lösung. Er läuft automatisch, du gewöhnst dich daran, und das Geschäftskonto zeigt jederzeit eine ehrliche Zahl.

Wie viel darfst du entnehmen?

Die ehrliche Antwort: alles, was da ist. Die kluge Antwort: alles, was übrig bleibt, nachdem vier Posten gedeckt sind:

PostenFaustregel
MWST-Reserve (falls pflichtig)8.1 % der eingenommenen Steuer, bis zur Abgabe
Steuer-Rückstellung20–35 % des Gewinns, je nach Kanton
AHV-Beiträgerund 10 % des Gewinns, rückwirkend fakturiert
Notfallpuffer2–3 Monatsfixkosten

Wie du diese Rückstellungen konkret berechnest und auf separate Konten legst, zeigt der Guide zu Steuern für Selbständige – inklusive der typischen Stolpersteine bei der AHV.

Wer das System einmal verstanden hat, entnimmt nicht mehr «irgendwie», sondern nach Plan: fixer Lohn plus Quartalsbonus, wenn die Reserven stehen.

Was bei der Steuerprüfung zählt

Die Steuerbehörde prüft nicht deine Entnahmen, sondern deinen Gewinn. Durcheinandergebrachte Konten machen die Prüfung aber mühsam und misstrauisch:

  • private Ausgaben auf dem Geschäftskonto müssen einzeln erklärt werden
  • fehlende Erklärungen führen zu Schätzungen – zu deinen Lasten
  • ein sauberes Privat-Konto dagegen beantwortet die Fragen vorab

Das Zusammenspiel von Entnahmen, Einlagen und Eigenkapital in der Bilanz der Einzelfirma behandelt auch der Guide zur Buchhaltung der Einzelfirma – dort findest du auch die Zusammenhänge mit dem Jahresabschluss.

Typische Fehler und ihre Folgen

  • Keine Trennung der Konten: Jede Prüfung wird zum Archäologie-Studium. Trennen kostet 15 Minuten, Erklären kostet Tage.
  • Einlagen vergessen: Startkapital und spätere Zuschüsse müssen aufs Privat-Konto – sonst zeigt der Gewinn unsinnige Sprünge.
  • Entnahmen als Umsatz gebucht: Wer Überweisungen ans Privatkonto als Einnahme erfasst, zahlt darauf Steuern und AHV – doppelt falsch.
  • Alles entnehmen, nichts zurücklegen: Die klassische Falle im guten Jahr. Spätestens wenn Steuerrechnung und AHV-Rechnung im selben Monat kommen, fehlt das Geld.

Wie du Auslagen, die du für Kunden auslegst (Fahrten, Material), sauber über die Rechnung zurückholst statt über das Privat-Konto, erklärt der Ratgeber zu Spesen und Auslagen auf der Rechnung auf rechnungslösungen.ch.

Der Blick über den Tellerrand

Das Thema Privatentnahme ist der praktische Kern der Einzelfirma-Buchhaltung – andere Seiten unseres Netzwerks beleuchten die angrenzenden Perspektiven:

  • Wie Entnahmen bei den Steuern als Freelancer mit der Steuererklärung zusammenhängen, zeigt selbständige.ch.
  • Einen ausführlichen Praxis-Ratgeber zu Privatentnahmen in der Einzelfirma mit Rechenbeispielen findest du auf gründer-schweiz.ch.
  • Und wer eine GmbH statt Einzelfirma gründet, weil dort Lohn und Dividende fester geregelt sind, vergleicht die Rechtsformen im Guide zu GmbH oder Einzelfirma.

Fazit

Privatentnahmen sind kein notwendiges Übel, sondern ein Gestaltungsinstrument: fixer Monatslohn, sauberes Privat-Konto, Reserven zuerst. Wer diese drei Regeln befolgt, entnimmt, was übrig ist – und nicht, was gerade auf dem Konto liegt.

Häufige Fragen

Was ist eine Privatentnahme genau?

Eine Privatentnahme ist jeder Geldfluss aus deinem Geschäftskonto, der privat genutzt wird – Überweisung ans Privatkonto, Barbezug für den Wochenendsack oder die private Reise, die du versehentlich mit der Firmenkarte bezahlt hast. Buchhalterisch ist sie ein Kapitalrückfluss, kein Aufwand.

Muss ich Privatentnahmen versteuern?

Nein, die Entnahme selbst ist steuerneutral. Versteuert wird dein Geschäftsgewinn – also Umsatz minus geschäftliche Ausgaben –, unabhängig davon, ob das Geld auf dem Geschäfts- oder Privatkonto liegt.

Wie viel darf ich als Selbständige/r entnehmen?

Rechtlich unbegrenzt – das Geld der Einzelfirma gehört dir. Sinnvoll ist, was nach MWST-Reserven, Steuerrückstellung, AHV und einem Notfallpuffer von zwei bis drei Monatsausgaben übrig bleibt.

Was passiert, wenn ich privat und geschäftlich mische?

Bei einer Steuerprüfung wirst du Auszüge erklären müssen, die nicht klar zugeordnet werden können. Schlimmstenfalls werden Abzüge gekürzt. Sauber getrennte Konten und ein gepflegtes Privat-Konto sparen dir diese Diskussionen.

Wie funktioniert das bei der GmbH?

Anders: Dort gehört das Vermögen der Gesellschaft. Geld fliesst nur über Lohn (mit AHV- und Quellensteuerabzügen) oder Dividenden (nach Beschluss, mit Steuerabzug) an dich. Die Einzelfirma ist hier deutlich einfacher.

Quellen

Weiterlesen