Stand: Juli 2026

Abschreibungen für Selbständige: ESTV-Sätze, Beispiele und Praxis der Einzelfirma

Wenn du als Selbständige/r einen Laptop, ein Auto oder Werkzeug fürs Geschäft kaufst, darfst du die Kosten steuerlich geltend machen – aber bei grösseren Anschaffungen nicht auf einen Schlag, sondern verteilt über mehrere Jahre. Genau das sind Abschreibungen, und die massgebenden Sätze stehen im Merkblatt A/1995 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

Dieser Guide erklärt, wann du abschreiben musst und wann du sofort als Aufwand verbuchen darfst, welche ESTV-Sätze für Mobiliar, Fahrzeuge und IT gelten, wie linear und degressiv funktionieren – und wie du das Ganze als Einzelfirma pragmatisch umsetzt.

Abschreibung oder Sofortaufwand?

Die Grundregel: Was du kaufst und über mehrere Jahre nutzt, ist eine Investition ins Anlagevermögen – sie wird aktiviert und abgeschrieben. Was du verbrauchst, ist Sofortaufwand.

KaufBehandlung
Druckerpapier, Porto, Software-AboSofortaufwand
Fachbuch, Kleinwerkzeug, HandyhülleSofortaufwand (Kleinbetrag)
Laptop für CHF 2 500abschreiben (oder je nach Kanton Sofortabschreibung)
Geschäftsauto für CHF 30 000abschreiben
Werkstatteinrichtung für CHF 15 000abschreiben

Eine gesamtschweizerisch fixe Betragsgrenze für «Kleinbetrag» gibt es nicht. In der Praxis werden geringwertige Anschaffungen sofort verbucht; viele Kantone tolerieren dabei Grenzen von einigen hundert bis wenigen tausend Franken. Wenn du unsicher bist: Die Wegleitung zur Steuererklärung deines Kantons gibt Auskunft – oder du schreibst konservativ ab, das ist nie falsch.

Warum das Ganze? Ohne Abschreibungen würde dein Gewinn im Kaufjahr einbrechen und in den Folgejahren zu hoch erscheinen. Die Abschreibung verteilt die Kosten auf die Jahre, in denen der Gegenstand tatsächlich für dich arbeitet.

Die ESTV-Abschreibungssätze (Merkblatt A/1995)

Die ESTV publiziert im Merkblatt A/1995 die Normalsätze in Prozenten des Buchwerts (degressive Methode). Die für Selbständige wichtigsten:

AnlagegutSatz vom Buchwert (degressiv)Satz vom Anschaffungswert (linear)
Geschäftshäuser, Bürogebäude (Gebäude allein)4 %2 %
Fabrik- und Lagergebäude (Gebäude allein)8 %4 %
Geschäftsmobiliar, Werkstatt- und Lagereinrichtungen25 %12,5 %
Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken30 %15 %
Motorfahrzeuge aller Art40 %20 %
Büromaschinen40 %20 %
Datenverarbeitungsanlagen (Hardware und Software)40 %20 %
Immaterielle Werte (Patente, Lizenzen, Goodwill)40 %20 %
Werkzeuge, Geräte, Gerüstmaterial45 %22,5 %

Zwei Regeln dazu, direkt aus dem Merkblatt:

  1. Die Normalsätze gelten für die Abschreibung vom Buchwert (degressiv).
  2. Wer stattdessen vom Anschaffungswert abschreibt (linear), muss die Sätze halbieren.

Die Kantone orientieren sich für die Staats- und Gemeindesteuern in der Regel an diesen Sätzen, kennen teils aber eigene Merkblätter und grosszügigere Verfahren wie die Sofortabschreibung. Massgebend für die direkte Bundessteuer ist das ESTV-Merkblatt (verlinkt unten bei den Quellen).

Linear vs. degressiv: der Unterschied

  • Linear: jedes Jahr der gleiche Betrag, berechnet vom Anschaffungswert. Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist der Wert bei null (bzw. einem Erinnerungsfranken).
  • Degressiv: jedes Jahr der gleiche Prozentsatz, berechnet vom verbleibenden Buchwert. Die Beträge werden Jahr für Jahr kleiner; rechnerisch wird nie ganz null erreicht, weshalb man am Schluss den Rest ausbucht.

Degressiv entlastet die ersten Jahre stärker – passend für Güter, die schnell an Wert verlieren (Autos, IT). Linear ist einfacher zu rechnen und zu planen.

Rechenbeispiel 1: Laptop für CHF 3 000

Degressiv mit dem ESTV-Satz von 40 % vom Buchwert:

JahrBuchwert AnfangAbschreibung (40 %)Buchwert Ende
13 0001 2001 800
21 8007201 080
31 080432648
4648259389

Linear mit dem halbierten Satz von 20 % vom Anschaffungswert:

JahrAbschreibungBuchwert Ende
16002 400
26001 800
36001 200
4600600
56000

Beide Wege sind zulässig – degressiv holt mehr Abzug in die ersten Jahre, linear verteilt gleichmässig über fünf Jahre.

Rechenbeispiel 2: Geschäftsauto für CHF 30 000

Mit dem ESTV-Satz von 40 % degressiv:

  • Jahr 1: 40 % von 30 000 = CHF 12 000 Abschreibung, Buchwert neu 18 000
  • Jahr 2: 40 % von 18 000 = CHF 7 200, Buchwert neu 10 800
  • Jahr 3: 40 % von 10 800 = CHF 4 320, Buchwert neu 6 480

Wichtig beim Auto: Nutzt du es auch privat, darfst du nur den Geschäftsanteil der Abschreibung (und der laufenden Kosten) geltend machen. Ein Fahrtenbuch oder eine plausible pauschale Aufteilung schützt dich hier vor Diskussionen. Mehr zu abzugsfähigen Kosten findest du im Guide zu Geschäftsausgaben und Abzügen.

Sofortabschreibung: die kantonale Abkürzung

Etliche Kantone erlauben, bewegliches Anlagevermögen im Anschaffungsjahr ganz oder weitgehend abzuschreiben (Sofortabschreibung oder Einmalerledigungsverfahren). Das ESTV-Merkblatt anerkennt solche besonderen kantonalen Verfahren auch für die direkte Bundessteuer, sofern sie auf Dauer zum gleichen Ergebnis führen.

Für dich heisst das: Je nach Kanton kannst du den CHF 3 000-Laptop unter Umständen komplett im Kaufjahr abschreiben. Das lohnt sich in guten Jahren (hoher Gewinn, hoher Grenzsteuersatz) – in schwachen Jahren kann verteiltes Abschreiben günstiger sein. Wie stark sich der Gewinn auf deine Steuerlast auswirkt, kannst du grob mit dem Steuerrückstellungs-Rechner abschätzen.

Abschreibungen in der Einzelfirma-Praxis

Auch wenn du nur eine vereinfachte Buchhaltung führst (Milchbüechli-Rechnung), funktionieren Abschreibungen problemlos. Du brauchst dafür ein kleines Anlageverzeichnis – eine Tabelle genügt:

AnlageKaufdatumAnschaffungswertMethode/SatzAbschreibung 2026Restwert 31.12.
MacBook Pro15.03.20263 00040 % degressiv1 2001 800
Kamera-Set02.09.20254 50025 % degressiv9842 953

Der jährliche Abschreibungsbetrag erscheint als Aufwand in deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. Erfolgsrechnung, die Restwerte gehören in die Vermögensaufstellung per Jahresende. In der doppelten Buchhaltung laufen Anlagen über eigene Aktivkonten – wo genau, zeigt der Kontenplan-Guide.

Drei Praxis-Hinweise:

  • Kaufbeleg aufbewahren – wie alle Geschäftsbelege 10 Jahre lang.
  • Anteilige Abschreibung im ersten Jahr: Bei einem Kauf im November akzeptieren viele Kantone trotzdem den vollen Jahressatz; manche verlangen pro rata. Konsistenz ist wichtiger als Optimierung.
  • Verkauf oder Privatentnahme: Verkaufst du eine abgeschriebene Anlage über dem Buchwert, entsteht ein steuerbarer Gewinn (wieder eingebrachte Abschreibung). Auch die Überführung ins Privatvermögen erfolgt zum Verkehrswert.

Welche Methode wann? Eine kurze Steuerplanung

Da beide Methoden zulässig sind, kannst du sie bewusst wählen:

  • Degressiv lohnt sich, wenn du in den nächsten ein, zwei Jahren hohe Gewinne erwartest: Die grossen Abschreibungsbeträge fallen früh an und drücken die Steuerlast dann, wenn dein Grenzsteuersatz hoch ist.
  • Linear passt, wenn du gleichmässige Gewinne erwartest oder die Planbarkeit schätzt: gleicher Betrag, jedes Jahr, bis null.
  • Sofortabschreibung (wo kantonal zulässig) ist attraktiv in ausgesprochen guten Jahren – sie holt den ganzen Abzug in ein Jahr mit hohem Steuersatz.

Ein Zahlenbeispiel zur Wirkung: Bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent (Bund, Kanton, Gemeinde kombiniert) spart die degressive Abschreibung des CHF 3 000-Laptops im ersten Jahr CHF 1 200 × 25 % = CHF 300 Steuern, die lineare nur CHF 600 × 25 % = CHF 150. Über die gesamte Nutzungsdauer gleichen sich beide Methoden aus – der Unterschied liegt im Timing. Dazu kommt die AHV: Der tiefere Gewinn reduziert auch die Beitragsbasis für AHV/IV/EO, was den Effekt nochmals verstärkt.

Übertreiben lohnt sich trotzdem nicht: Wer künstlich hohe Abschreibungen bucht, hat in den Folgejahren entsprechend höhere Gewinne – und die Steuerverwaltung akzeptiert ohnehin nur geschäftsmässig begründete Abschreibungen im Rahmen der Merkblatt-Sätze (oder gut begründete Abweichungen, etwa bei nachweislich kürzerer Nutzungsdauer).

Abschreibungen in der Buchhaltungssoftware

In der Praxis nimmt dir Software den grössten Teil der Arbeit ab – je nach Kategorie unterschiedlich weit:

  • Schlanke Freelancer-Tools führen meist kein formelles Anlageregister; du erfasst die Jahresabschreibung als einfachen Aufwandseintrag am Jahresende und führst das Anlageverzeichnis als kleine Tabelle daneben.
  • Buchhaltungssysteme wie CashCtrl oder Banana kennen Anlagekonten und teils eigene Anlagenmodule: Du hinterlegst Anschaffungswert, Methode und Satz, die Jahresbuchung wird vorgeschlagen.
  • Suiten wie bexio bilden Abschreibungen in der doppelten Buchhaltung sauber über Anlage- und Abschreibungskonten ab.

Für die Wahl des passenden Werkzeugs hilft der Software-Vergleich. Wichtig unabhängig vom Tool: Das Anlageverzeichnis mit Restwerten gehört zu deinen Abschlussunterlagen – zusammen mit der Erfolgsrechnung und der Vermögensaufstellung, wie sie der Guide zum Jahresabschluss der Einzelfirma beschreibt.

Typische Fehler bei Abschreibungen

  • Grosse Anschaffungen voll im Kaufjahr verbuchen, ohne dass der Kanton ein Sofortabschreibungs-Verfahren kennt – das gibt Aufrechnungen.
  • Methode und Satz jährlich wechseln: degressiv, dann linear, dann wieder anders. Bleib bei einer Linie pro Anlage.
  • Sätze verwechseln: 40 % vom Buchwert ist nicht dasselbe wie 40 % vom Anschaffungswert. Beim Anschaffungswert gilt der halbe Satz.
  • Kein Anlageverzeichnis führen: Ohne Liste weiss nach drei Jahren niemand mehr, welcher Restwert wo steht.
  • Privatanteil ignorieren: Beim gemischt genutzten Auto oder Handy ist nur der Geschäftsanteil abzugsfähig.
  • Abschreibungen ganz vergessen: Wer Investitionen weder sofort verbucht noch abschreibt, verschenkt Abzüge – Jahr für Jahr.

Fazit: Wenige Regeln, viel Wirkung

Abschreibungen sind kein Hexenwerk: Investitionen aktivieren, ESTV-Satz anwenden (Mobiliar 25 %, Fahrzeuge und IT 40 % vom Buchwert – oder linear mit halbem Satz), Anlageverzeichnis führen, fertig. Kleinbeträge darfst du pragmatisch sofort verbuchen, und je nach Kanton hilft die Sofortabschreibung. So fliessen deine Investitionen korrekt in Gewinn und Steuererklärung – und du nutzt alle Abzüge, die dir zustehen.

Häufige Fragen

Was sind Abschreibungen einfach erklärt?

Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten eines langlebigen Gegenstands über seine Nutzungsdauer. Statt den Laptop im Kaufjahr voll als Aufwand zu verbuchen, belastet er den Gewinn über mehrere Jahre anteilig.

Welche Abschreibungssätze gelten laut ESTV?

Das Merkblatt A/1995 nennt unter anderem 25 Prozent für Geschäftsmobiliar, 30 Prozent für Produktionsmaschinen und 40 Prozent für Motorfahrzeuge sowie Datenverarbeitungsanlagen (Hardware und Software), jeweils degressiv vom Buchwert. Für die lineare Methode vom Anschaffungswert gelten die halben Sätze.

Was ist der Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung?

Linear schreibst du jedes Jahr den gleichen Betrag vom Anschaffungswert ab, degressiv einen festen Prozentsatz vom jeweils verbleibenden Buchwert. Degressiv entlastet die ersten Jahre stärker, geht aber nie ganz auf null.

Ab welchem Betrag muss ich abschreiben statt sofort verbuchen?

Eine schweizweit einheitliche Grenze gibt es nicht. In der Praxis werden Kleinanschaffungen häufig sofort als Aufwand verbucht; viele Kantone tolerieren Grenzen in der Grössenordnung von einigen hundert bis wenigen tausend Franken. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in die Wegleitung deines Kantons.

Kann ich als Einzelfirma mit Milchbüechli-Rechnung überhaupt abschreiben?

Ja. Auch bei vereinfachter Buchhaltung kannst du grössere Anschaffungen über mehrere Jahre abschreiben und den Abschreibungsbetrag jährlich als Aufwand geltend machen. Dafür führst du am besten ein kleines Anlageverzeichnis.

Was ist eine Sofortabschreibung?

Einige Kantone erlauben, Anschaffungen im ersten Jahr ganz oder weitgehend abzuschreiben. Das ESTV-Merkblatt anerkennt solche kantonalen Verfahren auch für die direkte Bundessteuer, sofern sie langfristig zum gleichen Ergebnis führen.

Quellen

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