Stand: Juli 2026

MWST online einreichen: Schritt für Schritt durchs ESTV ePortal

Die MWST reichst du in der Schweiz online über das ESTV ePortal ein – seit dem 1. Januar 2025 ist das für alle MWST-pflichtigen Unternehmen obligatorisch. Du loggst dich mit AGOV ein, füllst die Abrechnung im Service «MWST abrechnen» aus und hast dafür 60 Tage nach Ende der Abrechnungsperiode Zeit.

Klingt technisch, ist aber machbar – auch ohne Treuhänderin. Die meisten Stolpersteine liegen nicht im Portal selbst, sondern davor: beim Login, bei den Zahlen aus der Buchhaltung und bei den Fristen.

Dieser Guide führt dich Schritt für Schritt durch den ganzen Ablauf: Zugang einrichten, Abrechnung ausfüllen, Frist verlängern, korrigieren und bezahlen. Wenn du noch am Anfang stehst und zuerst wissen willst, ob du überhaupt MWST-pflichtig bist, lies zuerst den Überblick MWST für Selbständige in der Schweiz.

Was du brauchst, bevor du loslegst

Drei Dinge solltest du bereit haben:

  1. Ein AGOV-Login. AGOV ist das zentrale Behörden-Login der Schweiz. Ohne AGOV kein Zugriff aufs ePortal.
  2. Deine UID mit MWST-Zusatz (zum Beispiel CHE-123.456.789 MWST). Die hast du mit der MWST-Anmeldung erhalten.
  3. Die Zahlen aus deiner Buchhaltung für die Abrechnungsperiode: Umsatz, allenfalls Abzüge und – bei der effektiven Methode – die Vorsteuer aus deinen Belegen.

Der dritte Punkt ist in der Praxis der wichtigste. Das Portal auszufüllen dauert 15 Minuten, wenn die Zahlen stimmen. Es dauert Tage, wenn du zuerst ein Quartal Belege aufarbeiten musst. Wie du die laufende Buchhaltung MWST-tauglich führst, zeigt der Guide MWST abrechnen für Selbständige.

Schritt 1: AGOV-Login einrichten

AGOV ersetzt Benutzername und Passwort durch moderne Authentifizierung, zum Beispiel über die AGOV-Access-App auf dem Smartphone oder einen Sicherheitsschlüssel.

So gehst du vor:

  1. Registriere dich auf agov.ch mit deiner E-Mail-Adresse.
  2. Installiere die AGOV-Access-App und verknüpfe sie mit deinem Konto.
  3. Bestätige deine Identität gemäss dem gewählten Verfahren.

Plane dafür einen ruhigen Moment ein – nicht den Abend vor der Einreichungsfrist. Wenn etwas hakt (Gerätewechsel, verlorenes Smartphone), brauchst du unter Umständen ein paar Tage, bis der Zugang wieder steht.

Schritt 2: Im ePortal registrieren und dein Unternehmen verknüpfen

Mit dem AGOV-Login meldest du dich im ESTV ePortal (eportal.admin.ch) an. Beim ersten Mal richtest du über myESTV den Zugriff auf dein Unternehmen ein:

  1. Unternehmen auswählen beziehungsweise anhand der UID suchen.
  2. Geschäftsadresse bestätigen.
  3. Die gewünschten Services aktivieren – für die MWST ist das der Service «MWST abrechnen».

Früher gab es daneben die vereinfachte Variante «MWST-Abrechnung easy» mit einem per Post zugestellten Abrechnungscode. Sie wurde im Mai 2026 abgeschaltet. Heute läuft alles über die Vollversion im ePortal – dafür entfällt das Warten auf den Code, und du siehst alle früheren Abrechnungen an einem Ort.

Arbeitet eine Treuhänderin für dich, kannst du ihr im Portal eine Berechtigung erteilen, statt Login-Daten weiterzugeben.

Schritt 3: Die Abrechnung ausfüllen

Im Service «MWST abrechnen» siehst du die offene Abrechnungsperiode. Das Online-Formular folgt der klassischen MWST-Abrechnung mit ihren Ziffern. Grob gliedert es sich in drei Teile:

  • Umsatz (Ziffern 200 bis 299): In Ziffer 200 deklarierst du dein gesamtes Entgelt der Periode. Davon ziehst du Abzüge ab – etwa Leistungen im Ausland oder Entgeltsminderungen wie Rabatte und Skonti. Übrig bleibt in Ziffer 299 der steuerbare Umsatz.
  • Steuerberechnung (Ziffern 300 bis 383): Hier teilst du den Umsatz auf die Steuersätze auf – 8.1 Prozent Normalsatz, 2.6 Prozent reduziert, 3.8 Prozent für Beherbergung – und deklarierst allfällige Bezugsteuer auf Leistungen aus dem Ausland.
  • Vorsteuer (Ziffern 400 bis 420, nur effektive Methode): Die MWST, die du selbst auf Geschäftsausgaben bezahlt hast und abziehen darfst.

Die Differenz ergibt am Schluss deine Zahllast (Ziffer 500) oder dein Guthaben (Ziffer 510).

Rechnest du mit der Saldosteuersatzmethode ab, ist das Formular deutlich kürzer: Du deklarierst den Umsatz inklusive MWST und wendest darauf deinen bewilligten Saldosteuersatz an – der Vorsteuer-Teil entfällt komplett. Wie diese Methode funktioniert, erklärt der Guide zum Saldosteuersatz.

Eine ausführliche Erklärung jeder einzelnen Ziffer findest du im Artikel MWST-Formular erklärt.

Wer mit Buchhaltungssoftware arbeitet, kann die Abrechnung oft auch als XML-Datei (Format eCH-0217) hochladen, statt die Felder von Hand auszufüllen.

Schritt 4: Kontrollieren, freigeben, einreichen

Bevor du auf «Einreichen» klickst, lohnt sich ein kurzer Plausibilitäts-Check:

  • Stimmt der Umsatz in Ziffer 200 mit deiner Buchhaltung für die Periode überein?
  • Liegt die Zahllast in einer ähnlichen Grössenordnung wie in den Vorperioden – und wenn nicht, kennst du den Grund (grosser Auftrag, Investition, Ferien)?
  • Sind Auslandumsätze und Bezugsteuer berücksichtigt?

Die Freigabe erfolgt anschliessend direkt elektronisch im Portal – die früher übliche unterschriebene Papierbestätigung per Post gibt es nicht mehr. Nach dem Einreichen kannst du eine Bestätigung als PDF herunterladen. Leg sie zusammen mit deinem Zahlenauszug ab: Bei der Jahresabstimmung und bei einer allfälligen Kontrolle willst du nachvollziehen können, was du wann deklariert hast.

Übrigens: Auch wenn du in einer Periode gar keinen Umsatz hattest, musst du die Abrechnung einreichen – dann eben als Nullabrechnung. Einfach nichts einzureichen führt früher oder später zu einer Einschätzung durch die ESTV, und die fällt selten zu deinen Gunsten aus.

Rechenbeispiel: eine Quartalsabrechnung ausfüllen

Eine Grafikerin rechnet effektiv und nach vereinbartem Entgelt ab. Im ersten Quartal hat sie Rechnungen über CHF 28’000 (exkl. MWST) gestellt und Geschäftsausgaben von CHF 4’200 inkl. 8.1 Prozent MWST bezahlt.

ZifferInhaltBetrag
200Total EntgelteCHF 28’000.00
299Steuerbarer UmsatzCHF 28’000.00
303Steuer zum Normalsatz 8.1%CHF 2’268.00
400Vorsteuer auf AusgabenCHF 314.70
500Zahllast an die ESTVCHF 1’953.30

Die Vorsteuer rechnet sie aus dem Bruttobetrag heraus: CHF 4’200 × 8.1 ÷ 108.1 = CHF 314.70. Die Abrechnung für das erste Quartal reicht sie bis Ende Mai ein und überweist gleichzeitig die CHF 1’953.30.

Die Fristen: 60 Tage nach Periodenende

Einreichung und Zahlung sind innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode fällig. Konkret:

AbrechnungsperiodePeriode endet amEinreichung und Zahlung bis
1. Quartal31. MärzEnde Mai
2. Quartal30. JuniEnde August
3. Quartal30. SeptemberEnde November
4. Quartal31. DezemberEnde Februar
1. Semester (Saldosteuersatz)30. JuniEnde August
2. Semester (Saldosteuersatz)31. DezemberEnde Februar

Bei der effektiven Methode rechnest du quartalsweise ab, beim Saldosteuersatz halbjährlich. Merk dir die Faustregel: Periodenende plus zwei Monate. Wer die Q4- beziehungsweise Semester-Frist Ende Februar einmal verpasst hat, weiss, warum sie die tückischste ist – sie kollidiert mit dem Jahresabschluss und der Steuererklärung.

Die jährliche Abrechnung als Alternative

Seit 2025 gibt es zusätzlich auf Antrag die jährliche Abrechnung für Unternehmen bis CHF 5’005’000 Umsatz. Statt vier oder zwei Abrechnungen reichst du nur noch eine pro Jahr ein, zahlst dafür aber während des Jahres Raten an die ESTV. Die Eckwerte:

  • Antrag im ePortal, innert 60 Tagen nach Beginn der Steuerperiode
  • Voraussetzung: Die Abrechnungen der letzten drei Jahre wurden pünktlich eingereicht und bezahlt
  • Die Ratenhöhe basiert auf der Steuerforderung der Vorperiode und lässt sich im ePortal bis zehn Tage vor Fälligkeit anpassen

Für sehr kleine, stabile Betriebe kann das attraktiv sein. Bedenke aber: Die Buchhaltung musst du trotzdem laufend führen – sonst wird die eine grosse Jahresabrechnung erst recht zur Stressphase.

Fristverlängerung: kostenlos, aber nur für die Einreichung

Reicht die Zeit nicht, kannst du die Einreichungsfrist direkt im ePortal verlängern – kostenlos und ohne Begründung. Wichtig zu wissen:

  • Das Gesuch geht nur elektronisch über den Service «MWST abrechnen». Briefe oder E-Mails an die ESTV werden nicht bewilligt.
  • Die Verlängerung betrifft die Einreichung, nicht die Zahlung. Zahlst du nach dem ordentlichen Fälligkeitsdatum, läuft ab diesem Datum Verzugszins – 2026 sind das 4.75 Prozent pro Jahr.

Der pragmatische Umgang damit: Wenn du die Zahllast ungefähr kennst, überweise eine Akontozahlung in dieser Höhe vor dem ordentlichen Termin. Dann kostet dich die Verlängerung nichts.

Korrekturabrechnung und Jahresabstimmung

Merkst du nach dem Einreichen, dass eine Zahl falsch war? Kein Drama – dafür gibt es zwei Instrumente:

  • Korrekturabrechnung: Im ePortal kannst du für eine einzelne Monats-, Quartals- oder Semesterabrechnung eine korrigierte Version einreichen. Sie ersetzt die ursprüngliche Abrechnung.
  • Jahresabstimmung (Berichtigung): Spätestens beim Jahresabschluss gleichst du deine MWST-Abrechnungen mit der Buchhaltung ab. Differenzen meldest du mit einer Berichtigungsabrechnung – spätestens in der Abrechnungsperiode, in die der 180. Tag nach Ende des Geschäftsjahres fällt.

Die Jahresabstimmung ist keine Schikane, sondern deine Absicherung: Wer sie sauber macht, muss sich vor einer MWST-Kontrolle deutlich weniger fürchten. Sie passt gut in denselben Arbeitsblock wie die Steuererklärung für Selbständige.

Die Zahlung

Nach dem Einreichen zeigt dir das ePortal die Zahlungsinformationen an: Bankverbindung der ESTV und deine Referenznummer. Damit überweist du die Zahllast per E-Banking. Ohne korrekte Referenznummer kann die Zahlung nicht automatisch zugeordnet werden – kopiere sie also direkt aus dem Portal.

Ergibt die Abrechnung ein Guthaben (Ziffer 510), etwa nach grösseren Investitionen, wird es dir von der ESTV ausbezahlt. Hinterlege dafür deine Bankverbindung im Portal.

Und wenn das Geld gerade knapp ist? Dann melde dich frühzeitig bei der ESTV – Zahlungserleichterungen wie Ratenzahlungen sind möglich. Der Verzugszins läuft zwar trotzdem, aber du vermeidest Mahnungen und Betreibung. Nachhaltiger ist die Prävention: Zweig bei jedem Zahlungseingang den MWST-Anteil auf ein separates Konto ab, dann ist die Zahllast am Periodenende schlicht schon da.

Typische Fehler beim Online-Einreichen

  • AGOV erst kurz vor der Frist einrichten. Wenn die Registrierung klemmt, verpasst du die Frist wegen eines Logins. Richte den Zugang in einer ruhigen Woche ein.
  • Die Q4-Frist unterschätzen. Ende Februar fühlt sich weit weg an, kollidiert aber gern mit dem Jahresabschluss. Blocke dir den Termin im Kalender.
  • Fristverlängerung mit Zahlungsaufschub verwechseln. Die Verlängerung stoppt den Verzugszins nicht. Akontozahlung leisten, wenn du später einreichst.
  • Bezugsteuer vergessen. Software-Abos und Dienstleistungen von Anbietern im Ausland musst du als Bezugsteuer deklarieren – auch als Einzelfirma.
  • Einreichen, aber nicht bezahlen. Die Abrechnung abzuschicken erledigt die Zahlung nicht. Zwei separate Schritte, dieselbe Frist.
  • Zahlen ohne Beleg-Grundlage eintippen. Wenn Umsatz und Vorsteuer nicht aus der Buchhaltung kommen, wird die Jahresabstimmung zur Detektivarbeit.

Checkliste: deine Abrechnung in sechs Schritten

  1. Buchhaltung der Periode nachführen: alle Rechnungen und Belege erfasst
  2. Umsatz pro Steuersatz und Vorsteuer-Total aus der Buchhaltung ziehen
  3. Im ePortal einloggen und den Service «MWST abrechnen» öffnen
  4. Ziffern ausfüllen oder XML hochladen, Plausibilität prüfen
  5. Abrechnung freigeben, Bestätigung als PDF ablegen
  6. Zahllast mit der Referenznummer aus dem Portal überweisen

Wenn du diese sechs Schritte als festen Termin im Kalender führst – Mitte Mai, Mitte August, Mitte November, Mitte Februar –, bleibt dir immer eine Reserve von zwei Wochen für Rückfragen und Unvorhergesehenes.

Kurz gesagt

MWST online einreichen heisst: AGOV-Login, ePortal, Service «MWST abrechnen», Zahlen eintragen, einreichen, bezahlen – alles innert 60 Tagen nach Periodenende. Der Prozess ist unspektakulär, sobald der Zugang einmal steht und deine Buchhaltung laufend geführt ist.

Mehr zum Thema findest du in der Themenübersicht MWST – vom Grundlagen-Guide bis zur Wahl der Abrechnungsmethode.

Dieser Guide ist eine Orientierung für typische Selbständige in der Schweiz und keine individuelle Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie kann ich die MWST online einreichen?

Du loggst dich mit AGOV im ESTV ePortal ein, öffnest den Service «MWST abrechnen», füllst die Abrechnung für die aktuelle Periode aus und reichst sie elektronisch ein. Seit 2025 ist dieser Weg für alle MWST-pflichtigen Unternehmen obligatorisch.

Bis wann muss ich die MWST-Abrechnung einreichen?

Innert 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode. Für das erste Quartal heisst das bis Ende Mai, für das erste Semester bis Ende August. Auch die Zahlung ist innerhalb derselben 60 Tage fällig.

Kann ich die Frist für die MWST-Abrechnung verlängern?

Ja, kostenlos und direkt im ePortal im Service «MWST abrechnen». Wichtig: Die Verlängerung gilt nur für die Einreichung. Zahlst du nach dem ordentlichen Termin, läuft trotzdem Verzugszins.

Was passiert, wenn ich die MWST zu spät bezahle?

Auf verspäteten Zahlungen wird ein Verzugszins berechnet, 2026 sind das 4.75 Prozent pro Jahr. Der Zins läuft ab dem ordentlichen Fälligkeitsdatum, auch wenn du eine Fristverlängerung für die Einreichung hast.

Kann ich die MWST-Abrechnung noch auf Papier einreichen?

Nein. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die Abrechnung elektronisch über das ESTV ePortal einreichen.

Wie korrigiere ich eine bereits eingereichte MWST-Abrechnung?

Im ePortal kannst du für einzelne Perioden eine Korrekturabrechnung einreichen. Spätestens bei der Jahresabstimmung musst du Differenzen zwischen Abrechnungen und Jahresabschluss mit einer Berichtigung ausgleichen.

Quellen

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